Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die DIN 4108-7 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geben bei neu zu errichtenden Gebäuden eine luftdichte Gebäudehülle als Soll-Zustand an und beschreiben deren Eigenschaften. Weitere Forderungen werden in diversen Föderprogrammen auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau diesbezüglich als Grundlage formuliert.
Die so notwendige Luftdichtheitsprüfung eines Gebäudes wird von uns mit Hilfe des abgebildeten Blow-Test - Messgerätes durchgeführt. Dabei darf der gemessene Volumenstrom bei einer innen und außen gemessen Druckdifferenz von 50 Pascal, bei Wohnräumen ohne raumlufttechnische Anlagen, bezogen auf das Raumluftvolumen 3h-1 nicht überschritten werden. Bei Räumen mit raumlufttechnischen Anlagen liegt das zulässige Raumluftvolumen bei 1,5h-1 .
Darüber hinaus ist es möglich bei Feuchtigkeitsschäden Leckagen in der Gebäudehülle Ihres Bauwerks mit Hilfe des Blow-Test Messgerätes zu lokalisieren und die Schadensursache zu bestimmen.
Anfragen zur Terminvereinbarung richten Sie bitte an:
MAASJOST Sachverständigen GmbH & Co. KG Bruchwiese 17, 57078 Siegen Mobil 0170/7510091
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